Verkehrsschilder die 5.

by Christian on 24 February, 2006

Ein weiteres Schild aus der Serie isländischer Verkehrsschilder: Im Winter sind einige Strassen nicht passierbar, das sie nicht befestigt sind und entweder zuviel Schnee liegt oder sie zu aufgeweicht sind. Sicherheitshalber sind diese Hinweise zweisprachig angebracht…

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Denis February 24, 2006 at 13:09

Das Bild hat was… :)

irgendlink February 24, 2006 at 15:03

Ich nehme an, der Name ist Programm und man sollte dieses Schild nicht missachten

Robert Alms February 25, 2006 at 08:47

Wie oft hast du dieses Warnschild den schon gesehen? Bzw. hast du ausprobiert dort trotzdem weiterzufahren?

Christian February 26, 2006 at 19:57

@irgendlink: Empfehlenswert ist das nicht…
@Robert: Sieht man überall da, wo unbefestigte Strassen in höhere Bereiche (oder ins Hochland abgehen). Weiterfahren ist nicht empfehlenswert, zum einen ist selbst mit geländegängigen Fahrzeugen die Chance recht gross steckenzubleiben, zum anderen ist die isländische Strassenbaubehörde nicht sehr erfreut darüber. Und Bußgelder sind hierzulande eher hoch.

Robert Alms February 26, 2006 at 23:04

Hast du etwa schonmal mit Bußgeldern bekanntschaft gemacht?

Christian February 27, 2006 at 14:05

Robert: Warum sollte ich?

Robert Alms February 27, 2006 at 19:04

Weiß ich nicht, hätte ja gut sein können, weil du weißt das sie relativ hoch sind. Und weil manche Leute wohl dies erst merken wenn sie so eins bekommen haben. Zu dieser Art von Personen gehörst du wohl nicht,

Christian February 28, 2006 at 13:18

Robert: Man kann ja auch Sachen wissen, ohne sie ausprobiert zu haben :-)

Elkü September 24, 2010 at 12:34

Ich weiß, das Thema ist alt, aber eine Frage hab ich dann doch: ist es nicht so, dass “Ófært” zwar “unbefahrbar” bedeutet, aber kein Verbot einschließt? So weit ich weiß, bedeutet nur “Lokað” wirklich Geschlossen, ist also definitiv auch ein Verbot.
Ich bin mal bei Þakgil eine Ófært-Straße gefahren und kam immerhin bis unmittelbar vor dem Zeltplatz. Gut, man muss halt bereit sein, dann umzukehren. Das war ich selbstverständlich. Wenn ich allerdings wüsste, dass es wirklich ein Verbot darstellt (und sei es “nur” zum Schutz des Weges), würde ich das auch in Selbstverantwortung nicht mehr machen…

Christian September 24, 2010 at 12:48

Jepp, das ist richtig. Dazwischen wird auch ausdrücklich unterschieden – im Frühjahr sind die Strassen dann auch gesperrt, wenn sie aufgetaut und damit zu weich für eine Befahrung sind. Wer dann in entsprechenden Abschnitten erwischt wird, zahlt saftige Strafen.

Elkü September 24, 2010 at 12:54

Wow, prompte Antwort! TAKK!

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